Tierärztliche Hausapotheke
Tierärzt:innen dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen und Medikamente direkt an die Besitzer:innen ihrer Patienten abgeben.
In unserer Apotheke führen wir verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente, tiermedizinische Futtermittel sowie spezielle Futterergänzungsmittel.
An bestimmte Regeln und Gesetze sind wir ohne Ausnahme gebunden: Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) besagt, dass wir Medikamente ausschließlich an Tierbesitzer:innen der von uns untersuchten und behandelten Tiere abgeben dürfen.
Folgende Punkte sind gesetzlich geregelt:
- Wir müssen ein Tier untersuchen, eine Diagnose stellen und das Medikament verschreiben, bevor wir es abgeben dürfen.
- Ein vom Haustierarzt bzw. der Haustierärztin ausgefülltes Rezept dürfen wir leider nicht annehmen.
- Patienten, die auf regelmäßige Medikamentengaben angewiesen sind, müssen regelmäßig wieder vorgestellt werden, um eine Abgabe ohne Unterbrechung zu gewährleisten. Bitte sprechen Sie die Ärztinnen auf die Intervalle an.
- Umwidmungen von den bisher verschriebenen Medikamenten dürfen nur im Rahmen der sogenannten Umwidmungskaskade stattfinden.
- Um eine Verschreibung auf ein Humanpräparat zu ändern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte erfragen Sie diese im Bedarfsfall bei den Ärztinnen.
- Es ist generell verboten, Medikamente umzutauschen oder zurückzunehmen. Bitte achten Sie bei einer Abholung darauf, dass die an Sie abgegebenen Medikamente den bestellten entsprechen.
Wenn Sie ein Medikament abholen möchten, bitten wir um eine Bestellung vorab.