Genetische Beratung
Eine Vielzahl von Krankheiten und Fehlbildungen kann heute mit bestimmten Veränderungen in den Erbanlagen in Verbindung gebracht werden.
Diese Veränderungen in den Erbanlagen bezeichnen wir als Gendefekte.
Gendefekte können in den Erbanlagen scheinbar völlig gesunder Tieren vorkommen, die diese dann, unter bestimmten Umständen, an ihre Nachkommen weitergeben.
Bei einer Verpaarung von Elterntieren, die Träger von Gendefekten sind, kann es passieren, dass es bei den Nachkommen zum Ausbruch der Erkrankung kommt. Ein Teil dieser vererbbaren Erkrankungen kann vor der geplanten Verpaarung über Gentests abgeklärt werden.
Kommen bei einer bestimmten Verbindung ein oder mehrere Welpen mit Geburtsdefekten oder erblichen Erkrankungen auf die Welt, sollte das Risiko für kommende Welpen dieser Elterntiere vor einer erneuten Verpaarung (sei es die wiederholte Verpaarung dieser Tiere oder aber auch eine Verpaarung mit neuen Partnern) abgeklärt werden.
Aufgrund dieser Erkenntnisse gibt es mittlerweile von Zuchtverbänden bestimmter Rassen Vorgaben, welche Gentests durchgeführt werden sollten.
Da es sehr viele unterschiedliche Zuchtverbände mit jeweils verschiedenen Vorgaben gibt, kennen wir nicht alle individuellen Zuchtordnungen und Vorgaben. Welche Untersuchungen zwingend zur Körung notwendig sind, bestimmt die Zuchtordnung Ihres Verbandes. Bitte kontaktieren Sie hierfür den Zuchtwart des jeweiligen Zuchtverbandes Ihrer Hunde- oder Katzenrasse und informieren Sie sich ausführlich.
Auch wenn Sie nicht beabsichtigen, unter einem Verband zu züchten, empfiehlt es sich dennoch, sich zu informieren und die notwendigen Untersuchungen durchführen zu lassen, da es stets um die Gesundheit der Welpen geht.
Gerne führen wir eine genetische Beratung sowie die notwendigen Untersuchungen für Sie durch. Wir arbeiten hierfür mit mehreren Partnerlaboratorien zusammen, die Gentests, genetische Fingerprints und Nachkommensnachweise durchführen.